Lebensmittelfarbstoff: E 131
Herkunft: chemisch
- Farbstoff für "Patentblau V"
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund seiner kräftigen blauen Farbe und hohen Brillanz vor allem als Farbstoff für Zuckerwaren (z. B. Fruchtgummi), Glasuren, Getränken (z. B. Blue-Curacao-Likör oder zusammen mit Chinolingelb in „Waldmeister“-Getränken) und Götterspeise, Arzneimitteln und Ostereiern Verwendung. Ein Nachteil von Patentblau V ist dessen geringe Lichtechtheit. Es ist toxikologisch unbedenklich, da in Metabolismusuntersuchungen festgestellt wurde, dass es nach oraler Aufnahme kaum resorbiert wird.
Lebensmittelfarbstoff: E 131
Herkunft: chemisch
Farbstoff für "Patentblau V"
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund...
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CI 42051
Lebensmittelfarbstoff: E 131
Herkunft: chemisch
- Farbstoff für "Patentblau V"
Patentblau V wird als Lebensmittelfarbstoff verwendet. Es findet aufgrund seiner kräftigen blauen Farbe und hohen Brillanz vor allem als Farbstoff für Zuckerwaren (z. B. Fruchtgummi), Glasuren, Getränken (z. B. Blue-Curacao-Likör oder zusammen mit Chinolingelb in „Waldmeister“-Getränken) und Götterspeise, Arzneimitteln und Ostereiern Verwendung. Ein Nachteil von Patentblau V ist dessen geringe Lichtechtheit. Es ist toxikologisch unbedenklich, da in Metabolismusuntersuchungen festgestellt wurde, dass es nach oraler Aufnahme kaum resorbiert wird.